Lebenshilfe Höxter - Werkstätten und Kita gGmbH
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Berufliche Selbstverwirklichung: Die Werkstätten Am Grünenberg und die REKON verfolgen das Ziel, für jede/n beschäftigte/n Mitarbeiter/in das höchstmögliche Maß an beruflicher Selbstverwirklichung zu ermöglichen. Aufnahme in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) Menschen, die aufgrund einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Erkrankung nicht dazu in der Lage sind, untergewöhnlichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu sein, können einen Antrag auf Aufnahme in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung stellen. Erster Ansprechpartner hierfür ist das Reha-Team der Agentur für Arbeit. Die Service-Telefonnummer der Agentur für Arbeit lautet: 0800/4555500.Um den richtigen Ansprechpartner zu erhalten, müssen Sie zunächst schildern, dass es sich bei Ihrem Anliegen um eine Aufnahme in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung im Kreis Höxter handelt. Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) Wenn nach Ihrer Beantragung der Werkstattaufnahme festgestellt wurde, dass die Werkstatt für Menschen mit Behinderung für Sie als geeignete berufliche Rehabilitationsmaßnahme in Frage kommt, werden Sie zunächst ein sogenanntes Eingangsverfahren (in der Regel 3 Monate) in der Werkstatt durchlaufen. Wenn sich die Werkstatteignung in dieser Zeit bestätigt, werden Sie in den Berufsbildungsbereich der Werkstatt übernommen. Im Berufsbildungsbereich nehmen die Teilnehmer an Einzel- und Gruppenschulungen zur beruflichen Bildung und Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung teil, sodass sie auf einen späteren Einsatz in einer der unterschiedlichen Arbeitsabteilungen der WfbM oder den Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Während der bis zu 24 Monaten umfassenden zertifizierten Maßnahme der beruflichen Bildung werden die Teilnehmer ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechend tätigkeitsorientiert, arbeitsplatzorientiert, berufsfeldorientiert oder berufsbildorientiert auf einen zukünftigen Arbeitsplatz vorbereitet. Arbeitsbereich in der WfbM Nach Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs wechseln die Teilnehmer, wenn die WfbM als geeigneter Ort für die Teilhabe am Arbeitsleben angesehen wird, in den Arbeitsbereich der Werkstatt. Die Werkstätten können aktuell in den folgenden Abteilungen Arbeitsplätze anbieten: Industrieservice / Montage- und Verpackungsabteilungen Metallabteilung Holzabteilung Sägegatter Maschinelle Produktion Garten- und Landschaftspflege Küche Bäckerei Lager Laden Beruhigte Montage- und Verpackungsabteilung Förderbereich Abteilung zur Vorbereitung auf das Rentenalter (Oase) Der Einsatz der Beschäftigten orientiert sich an den Interessen und Voraussetzungen der einzelnen Personen sowie den Bedarfen der Arbeitsabteilungen. Eine berufliche Bildung wird auch im Arbeitsbereich der Werkstätten fortgesetzt, sodass ein „arbeitslebenslanges Lernen“ stattfindet. Zu besetzende Arbeitsplätze in den Produktionsabteilungen werden bedarfsabhängig ausgeschrieben. Über die berufliche Förderung hinaus werden zudem soziale Kompetenzen trainiert. Durch arbeitsbegleitende Maßnahmen wird das Angebot um persönlichkeitsentwickelnde Inhalte erweitert. Neben der Förderung in der Werkstatt werden betriebliche Erprobungsplätze (Praktika und Außenarbeitsplätze) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten. Selbstverständlich wird auch der Wechsel von Werkstattbeschäftigten in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fokussiert. Zur besonderen Vorbereitung und Schulung von geeigneten Beschäftigten mit dem Wunsch eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu übernehmen, wurde vor vielen Jahren eine sogenannte „Übergangsgruppe“ geschaffen. Diese bildet den Kern des Übergangsmanagements der Lebenshilfe Höxter. Näheres zum Übergangsmanagement: Die Übergangsgruppe Es besteht für Werkstattbeschäftigte die Möglichkeit, in die sogenannte „Übergangsgruppe“ aufgenommen zu werden. Das Angebot der Übergangsgruppe richtet sich an Beschäftigte, die den Wunsch äußern, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein zu wollen und bei denen aus Sicht der WfbM die grundsätzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind oder nach der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen gegeben sein könnten. Das übergeordnete Ziel der Übergangsgruppe ist es, Teilnehmer dazu in die Lage zu versetzen, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt übernehmen zu können. Bei der Übergangsgruppe handelt es sich um keine Arbeitsabteilung der Werkstatt im klassischen Sinn, sondern vielmehr um eine „virtuelle Gruppe“. Die Teilnehmer der Übergangsgruppe erhalten, zusätzlich zu der Betreuung und Anleitung in ihrer „primären“ Arbeitsgruppe, zusätzliche Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Außerdem unterstützen die zuständigen Mitarbeiter/innen des Sozialen Dienstes und/oder der Inklusionsbeauftragte die Beschäftigten bei der Suche nach betrieblichen Erprobungsplätzen (Praktikumsstellen oder Außenarbeitsplätzen) und nach Betrieben, die sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Werkstattbeschäftigte ermöglichen wollen. Aufnahme in die Übergangsgruppe Die Anregung für die Aufnahme eines Werkstattbeschäftigten in die Übergangsgruppe kann durch den Beschäftigten selbst, Angehörige, Mitarbeiter der Werkstatt, den Leistungsträger, den Integrationsfachdienst oder die Teilhabekonferenz erfolgen. Elementar ist allerdings, dass die in der WfbM beschäftigte Person selbst sich für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt interessiert. Bei Interesse sollten sich Beschäftigte der WAG oder der REKON an den/die für Sie zuständige Mitarbeiter*in des Sozialen Dienstes oder den Inklusionsbeauftragten wenden und um die Aufnahme in die Übergangsgruppe bitten. Eine Aufnahme in die Übergangsgruppe gegen den Willen des Beschäftigten wird von Seiten der Werkstatt abgelehnt, da dieses dem Selbstbestimmungsgedanken widerspricht. Mögliche Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Übergangsgruppe: Vorbereitung auf die Übernahme von bestimmten Tätigkeiten/Tätigkeitsgebieten (fachspezifische Qualifizierungsmaßnahmen zur Arbeitsdurchführung) Schulungsmaßnahmen zu allgemeinen Arbeitsanforderungen (Einhaltung von Regeln, Pausenzeiten, Arbeitssicherheit, etc.) Praktika in unterschiedlichen geeigneten Abteilungen innerhalb oder außerhalb der Werkstatt Fördermaßnahmen zur Förderung sozialer Kompetenzen und Persönlichkeitsförderung Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Außenarbeitsplätze Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können dem Lernzuwachs, der Anbahnung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen oder auch der Einrichtung von Außenarbeitsplätzen dienen. Bei Außenarbeitsplätzen handelt es sich um ausgelagerte Arbeitsplätze der Werkstatt, welche in den Räumlichkeiten von Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt werden. Die Personen, die auf Außenarbeitsplätzen beschäftigt werden, bleiben dementsprechend Werkstattbeschäftigte und werden weiterhin über die WfbM versichert und vergütet. Sie erhalten in der Regel von der WfbM eine Lohnerhöhung, welche die Werkstatt als Anerkennung der abzurufenden Arbeitsleistung vornimmt. Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und Kooperation mit dem IFD Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen handelt es sich um Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes. Wenn Werkstattbeschäftigte einen Vertrag über ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis abschließen, erlischt deren Werkstattvertrag und sie sind Mitarbeiter des Unternehmens (Werkstattwechsler). Für Werkstattbeschäftigte, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln sowie die einstellenden Betriebe, werden durch das Budget für Arbeit in vielen Fällen Fördermittel bereitgestellt (z.B. Lohnzuschüsse). Bei der Beantragung der Fördermittel und auch bei der Suche nach Arbeitgebern unterstützt der Integrationsfachdienst die Werkstattbeschäftigten. Die Lebenshilfe Höxter hat hierzu eine Kooperation mit dem Integrationsfachdienst Paderborn-Höxter geschlossen. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe garantiert den Werkstattwechseln ein Rückkehrrecht in die WfbM, wenn das Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt scheitern sollte. Detailliertere Auskünfte zum Übergangsmanagement der WAG und REKON erteilt der Inklusionsbeauftragte der Lebenshilfe Höxter: Achim Mertens Mertens@lebenshilfe-hoexter.de Tel.: 05275/989360 Die Werkstatt als Kooperationspartner im Bereich der Personalwirtschaft Sie können sich vorstellen, dass Werkstattbeschäftigte ein Praktikum in Ihrem Betrieb absolvieren? Für Werkstattbeschäftigte, die ein Praktikum in Ihrem Betrieb durchführt, fallen für Sie keine Kosten an und Sie gebenden Werkstattbeschäftigten die Chance ihre Arbeitsleistung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzurufen. Wenn Sie Praktikumsstellen anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an: Achim Mertens (Inklusionsbeauftragter Lebenshilfe Höxter) Es besteht auch die Möglichkeit, dass Werkstattbeschäftigte längerfristig in Ihrem Betrieb arbeiten. Bei Interesse können wir einen Außenarbeitsplatz einrichten. Hierbei könnte zum Beispiel eine, mit einem Arbeitsvertrag in der Werkstattbeschäftigte Person (oder auch eine ganze Gruppe) in Ihrem Betrieb arbeiten und Sie würden für die Arbeitskraft eine Vergütung mit der Werkstatt vereinbaren. Je nach Konstellation und Größe einer Arbeitsgruppe könnte auch eine Anleitungskraft der Werkstatt mit in Ihren Betrieb entsandt werden und vor Ort bei allen Fragen Hilfestellung leisten. Im Idealfall werden Sie während eine Praktikums oder während der Zeit des Bestehens eines AußenarbeitsplatzessosehrvonderArbeitskraftdesWerkstattbeschäftigten überzeugt sein, dass Sie sich eine sozialversicherungspflichtige Einstellung vorstellen können. Auch hierzu berät Sie: Achim Mertens (Inklusionsbeauftragter Lebenshilfe Höxter) Mertens@lebenshilfe-hoexter.de Tel.: 05275/989360 Betriebe, die Werkstattbeschäftigte einstellen, können diverse Fördermittel (wie z.B. Lohnzuschüsse) erhalten. Wie sich dieses konkret gestalten könnte, erfahren Sie von unserem Kooperationspartner.
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