Lebenshilfe Höxter - Werkstätten und Kita gGmbH
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Berufliche Selbstverwirklichung:
Die
Werkstätten
Am
Grünenberg
und
die
REKON
verfolgen
das
Ziel,
für
jede/n
beschäftigte/n
Mitarbeiter/in
das
höchstmögliche Maß an beruflicher Selbstverwirklichung zu ermöglichen.
Aufnahme in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)
Menschen,
die
aufgrund
einer
geistigen
Behinderung
oder
einer
psychischen
Erkrankung
nicht
dazu
in
der
Lage
sind,
untergewöhnlichen
Bedingungen
auf
dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt
tätig
zu
sein,
können
einen
Antrag
auf
Aufnahme
in
einer
Werkstatt
für
Menschen
mit
Behinderung
stellen.
Erster
Ansprechpartner
hierfür
ist
das
Reha-Team
der
Agentur
für
Arbeit.
Die
Service-Telefonnummer
der
Agentur
für
Arbeit
lautet:
0800/4555500.Um
den
richtigen
Ansprechpartner
zu
erhalten,
müssen
Sie
zunächst
schildern,
dass
es
sich
bei
Ihrem
Anliegen
um
eine
Aufnahme
in
eine
Werkstatt
für
Menschen
mit
Behinderung
im
Kreis Höxter handelt.
Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM)
Wenn
nach
Ihrer
Beantragung
der
Werkstattaufnahme
festgestellt
wurde,
dass
die
Werkstatt
für
Menschen
mit
Behinderung
für
Sie
als
geeignete
berufliche
Rehabilitationsmaßnahme
in
Frage
kommt,
werden
Sie
zunächst
ein
sogenanntes
Eingangsverfahren
(in
der
Regel
3
Monate)
in
der
Werkstatt
durchlaufen.
Wenn
sich
die
Werkstatteignung
in
dieser
Zeit
bestätigt,
werden
Sie
in
den
Berufsbildungsbereich
der
Werkstatt
übernommen.
Im
Berufsbildungsbereich
nehmen
die
Teilnehmer
an
Einzel-
und
Gruppenschulungen
zur
beruflichen
Bildung
und
Maßnahmen
zur
Persönlichkeitsentwicklung
teil,
sodass
sie
auf
einen
späteren
Einsatz
in
einer
der
unterschiedlichen
Arbeitsabteilungen
der
WfbM
oder
den
Wechsel
auf
den
allgemeinen
Arbeitsmarkt
vorbereitet
werden.
Während
der
bis
zu
24
Monaten
umfassenden
zertifizierten
Maßnahme
der
beruflichen
Bildung
werden
die
Teilnehmer
ihren
Wünschen
und
Fähigkeiten
entsprechend
tätigkeitsorientiert,
arbeitsplatzorientiert, berufsfeldorientiert oder berufsbildorientiert auf einen zukünftigen Arbeitsplatz vorbereitet.
Arbeitsbereich in der WfbM
Nach
Durchlaufen
des
Berufsbildungsbereichs
wechseln
die
Teilnehmer,
wenn
die
WfbM
als
geeigneter
Ort
für
die
Teilhabe
am
Arbeitsleben
angesehen
wird,
in
den
Arbeitsbereich
der
Werkstatt.
Die
Werkstätten
können
aktuell
in
den
folgenden
Abteilungen Arbeitsplätze anbieten:
Industrieservice / Montage- und Verpackungsabteilungen
Metallabteilung
Holzabteilung
Sägegatter
Maschinelle Produktion
Garten- und Landschaftspflege
Küche
Bäckerei
Lager
Laden
Beruhigte Montage- und Verpackungsabteilung
Förderbereich
Abteilung zur Vorbereitung auf das Rentenalter (Oase)
Der
Einsatz
der
Beschäftigten
orientiert
sich
an
den
Interessen
und
Voraussetzungen
der
einzelnen
Personen
sowie
den
Bedarfen
der
Arbeitsabteilungen.
Eine
berufliche
Bildung
wird
auch
im
Arbeitsbereich
der
Werkstätten
fortgesetzt,
sodass
ein
„arbeitslebenslanges
Lernen“
stattfindet.
Zu
besetzende
Arbeitsplätze
in
den
Produktionsabteilungen
werden
bedarfsabhängig
ausgeschrieben.
Über
die
berufliche
Förderung
hinaus
werden
zudem
soziale
Kompetenzen
trainiert.
Durch
arbeitsbegleitende
Maßnahmen
wird das Angebot um persönlichkeitsentwickelnde Inhalte erweitert.
Neben
der
Förderung
in
der
Werkstatt
werden
betriebliche
Erprobungsplätze
(Praktika
und
Außenarbeitsplätze)
auf
dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt
angeboten.
Selbstverständlich
wird
auch
der
Wechsel
von
Werkstattbeschäftigten
in
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse fokussiert.
Zur
besonderen
Vorbereitung
und
Schulung
von
geeigneten
Beschäftigten
mit
dem
Wunsch
eine
Tätigkeit
auf
dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt
zu
übernehmen,
wurde
vor
vielen
Jahren
eine
sogenannte
„Übergangsgruppe“
geschaffen.
Diese
bildet
den
Kern
des Übergangsmanagements der Lebenshilfe Höxter.
Näheres zum Übergangsmanagement:
Die Übergangsgruppe
Es
besteht
für
Werkstattbeschäftigte
die
Möglichkeit,
in
die
sogenannte
„Übergangsgruppe“
aufgenommen
zu
werden.
Das
Angebot
der
Übergangsgruppe
richtet
sich
an
Beschäftigte,
die
den
Wunsch
äußern,
auf
dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt
tätig
sein
zu
wollen
und
bei
denen
aus
Sicht
der
WfbM
die
grundsätzlichen
Voraussetzungen
hierfür
gegeben
sind
oder
nach
der
Teilnahme an Schulungsmaßnahmen gegeben sein könnten.
Das
übergeordnete
Ziel
der
Übergangsgruppe
ist
es,
Teilnehmer
dazu
in
die
Lage
zu
versetzen,
einen
Arbeitsplatz
auf
dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt
übernehmen
zu
können.
Bei
der
Übergangsgruppe
handelt
es
sich
um
keine
Arbeitsabteilung
der
Werkstatt
im
klassischen
Sinn,
sondern
vielmehr
um
eine
„virtuelle
Gruppe“.
Die
Teilnehmer
der
Übergangsgruppe
erhalten,
zusätzlich
zu
der
Betreuung
und
Anleitung
in
ihrer
„primären“
Arbeitsgruppe,
zusätzliche
Schulungsmaßnahmen
zur
Vorbereitung
auf
die
Anforderungen
des
allgemeinen
Arbeitsmarktes.
Außerdem
unterstützen
die
zuständigen
Mitarbeiter/innen
des
Sozialen
Dienstes
und/oder
der
Inklusionsbeauftragte
die
Beschäftigten
bei
der
Suche
nach
betrieblichen
Erprobungsplätzen
(Praktikumsstellen
oder
Außenarbeitsplätzen)
und
nach
Betrieben,
die
sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Werkstattbeschäftigte ermöglichen wollen.
Aufnahme in die Übergangsgruppe
Die
Anregung
für
die
Aufnahme
eines
Werkstattbeschäftigten
in
die
Übergangsgruppe
kann
durch
den
Beschäftigten
selbst,
Angehörige,
Mitarbeiter
der
Werkstatt,
den
Leistungsträger,
den
Integrationsfachdienst
oder
die
Teilhabekonferenz
erfolgen.
Elementar
ist
allerdings,
dass
die
in
der
WfbM
beschäftigte
Person
selbst
sich
für
eine
Tätigkeit
auf
dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt interessiert.
Bei
Interesse
sollten
sich
Beschäftigte
der
WAG
oder
der
REKON
an
den/die
für
Sie
zuständige
Mitarbeiter*in
des
Sozialen
Dienstes oder den Inklusionsbeauftragten wenden und um die Aufnahme in die Übergangsgruppe bitten.
Eine
Aufnahme
in
die
Übergangsgruppe
gegen
den
Willen
des
Beschäftigten
wird
von
Seiten
der
Werkstatt
abgelehnt,
da
dieses dem Selbstbestimmungsgedanken widerspricht.
Mögliche Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Übergangsgruppe:
Vorbereitung
auf
die
Übernahme
von
bestimmten
Tätigkeiten/Tätigkeitsgebieten
(fachspezifische
Qualifizierungsmaßnahmen
zur Arbeitsdurchführung)
Schulungsmaßnahmen
zu
allgemeinen
Arbeitsanforderungen
(Einhaltung
von
Regeln,
Pausenzeiten,
Arbeitssicherheit,
etc.)
Praktika in unterschiedlichen geeigneten Abteilungen innerhalb oder außerhalb der Werkstatt
Fördermaßnahmen zur Förderung sozialer Kompetenzen und Persönlichkeitsförderung
Praktika auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Außenarbeitsplätze
Praktika
auf
dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt
können
dem
Lernzuwachs,
der
Anbahnung
von
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnissen oder auch der Einrichtung von Außenarbeitsplätzen dienen.
Bei
Außenarbeitsplätzen
handelt
es
sich
um
ausgelagerte
Arbeitsplätze
der
Werkstatt,
welche
in
den
Räumlichkeiten
von
Betrieben
des
allgemeinen
Arbeitsmarktes
durchgeführt
werden.
Die
Personen,
die
auf
Außenarbeitsplätzen
beschäftigt
werden,
bleiben
dementsprechend
Werkstattbeschäftigte
und
werden
weiterhin
über
die
WfbM
versichert
und
vergütet.
Sie
erhalten
in
der
Regel
von
der
WfbM
eine
Lohnerhöhung,
welche
die
Werkstatt
als
Anerkennung
der
abzurufenden
Arbeitsleistung vornimmt.
Wechsel in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und Kooperation mit dem IFD
Bei
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnissen
handelt
es
sich
um
Arbeitsplätze
des
allgemeinen
Arbeitsmarktes.
Wenn
Werkstattbeschäftigte
einen
Vertrag
über
ein
sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis
abschließen,
erlischt
deren
Werkstattvertrag
und
sie
sind
Mitarbeiter
des
Unternehmens
(Werkstattwechsler).
Für
Werkstattbeschäftigte,
die
auf
den
allgemeinen
Arbeitsmarkt
wechseln
sowie
die
einstellenden
Betriebe,
werden
durch
das
Budget
für
Arbeit
in
vielen
Fällen
Fördermittel
bereitgestellt
(z.B.
Lohnzuschüsse).
Bei
der
Beantragung
der
Fördermittel
und
auch
bei
der
Suche
nach
Arbeitgebern
unterstützt
der
Integrationsfachdienst
die
Werkstattbeschäftigten.
Die
Lebenshilfe
Höxter
hat
hierzu
eine
Kooperation mit dem Integrationsfachdienst Paderborn-Höxter geschlossen.
Der
Landschaftsverband
Westfalen-Lippe
garantiert
den
Werkstattwechseln
ein
Rückkehrrecht
in
die
WfbM,
wenn
das
Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt scheitern sollte.
Detailliertere
Auskünfte
zum
Übergangsmanagement
der
WAG
und
REKON
erteilt
der
Inklusionsbeauftragte
der
Lebenshilfe
Höxter:
Achim Mertens
Mertens@lebenshilfe-hoexter.de
Tel.: 05275/989360
Die Werkstatt als Kooperationspartner im Bereich der Personalwirtschaft
Sie
können
sich
vorstellen,
dass
Werkstattbeschäftigte
ein
Praktikum
in
Ihrem
Betrieb
absolvieren?
Für
Werkstattbeschäftigte,
die
ein
Praktikum
in
Ihrem
Betrieb
durchführt,
fallen
für
Sie
keine
Kosten
an
und
Sie
gebenden
Werkstattbeschäftigten die Chance ihre Arbeitsleistung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzurufen.
Wenn Sie Praktikumsstellen anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an:
Achim Mertens (Inklusionsbeauftragter Lebenshilfe Höxter)
Es
besteht
auch
die
Möglichkeit,
dass
Werkstattbeschäftigte
längerfristig
in
Ihrem
Betrieb
arbeiten.
Bei
Interesse
können
wir
einen
Außenarbeitsplatz
einrichten.
Hierbei
könnte
zum
Beispiel
eine,
mit
einem
Arbeitsvertrag
in
der
Werkstattbeschäftigte
Person
(oder
auch
eine
ganze
Gruppe)
in
Ihrem
Betrieb
arbeiten
und
Sie
würden
für
die
Arbeitskraft
eine Vergütung mit der Werkstatt vereinbaren.
Je
nach
Konstellation
und
Größe
einer
Arbeitsgruppe
könnte
auch
eine
Anleitungskraft
der
Werkstatt
mit
in
Ihren
Betrieb
entsandt werden und vor Ort bei allen Fragen Hilfestellung leisten.
Im
Idealfall
werden
Sie
während
eine
Praktikums
oder
während
der
Zeit
des
Bestehens
eines
AußenarbeitsplatzessosehrvonderArbeitskraftdesWerkstattbeschäftigten
überzeugt
sein,
dass
Sie
sich
eine
sozialversicherungspflichtige Einstellung vorstellen können.
Auch hierzu berät Sie:
Achim Mertens (Inklusionsbeauftragter Lebenshilfe Höxter)
Mertens@lebenshilfe-hoexter.de
Tel.: 05275/989360
Betriebe,
die
Werkstattbeschäftigte
einstellen,
können
diverse
Fördermittel
(wie
z.B.
Lohnzuschüsse)
erhalten.
Wie
sich
dieses
konkret gestalten könnte, erfahren Sie von unserem Kooperationspartner.