Corona-Vorschriften in den WfbM wurden am 01.03.2023 aufgehoben!
In
Nordrhein-Westfalen
hat
das
zuständige
Ministerium
verordnet,
dass
in
den
WfbM
die
Corona-
Vorschriften ab März 2023 komplett zurückgefahren werden.
Aufgehoben wurden folgende Maßnahmen:
•
Maskenpflicht in WfbM (auch für Besucher) entfällt
•
Testpflicht in WfbM (auch für Besucher) entfällt
•
Die Isolationspflicht für fünf Tage entfällt
An
Corona
erkrankte
Beschäftigte
und
auch
das
Personal
unterliegen
keiner
automatischen
Isolationspflicht
mehr
-
Beschäftigte
und
Personal
mit
einer
Covid-Erkrankung
ohne
Krankheitssymptome
müssen
dann
weiterhin in der Werkstatt erscheinen.
Wir
freuen
uns
sehr,
dass
in
unseren
Werkstätten
das
Personal
und
die
Beschäftigten
sich
wieder
frei
bewegen
und arbeiten können.
Wir
danken
unseren
Beschäftigten,
unseren
Fachkräften
und
auch
unseren
Ansprechpartner*innen
außerhalb
der
WfbM
für
das
Einhalten
und
die
Unterstützung
der
vielen
unterschiedlichsten
Corona-Regeln
in
den
letzten
drei Jahren.
H. Markus
01.03.2023
Lebenshilfe Höxter - Werkstätten und Kita gGmbH
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