Corona-Vorschriften in den WfbM wurden am 01.03.2023 aufgehoben! In Nordrhein-Westfalen hat das zuständige Ministerium verordnet, dass in den WfbM die Corona- Vorschriften ab März 2023 komplett zurückgefahren werden. Aufgehoben wurden folgende Maßnahmen: Maskenpflicht in WfbM (auch für Besucher) entfällt Testpflicht in WfbM (auch für Besucher) entfällt Die Isolationspflicht für fünf Tage entfällt An Corona erkrankte Beschäftigte und auch das Personal unterliegen   keiner   automatischen   Isolationspflicht mehr - Beschäftigte und Personal mit einer Covid-Erkrankung ohne Krankheitssymptome müssen dann weiterhin in der Werkstatt erscheinen. Wir freuen uns sehr, dass in unseren Werkstätten das Personal und die Beschäftigten sich wieder frei bewegen und arbeiten können. Wir danken unseren Beschäftigten, unseren Fachkräften und auch unseren Ansprechpartner*innen außerhalb der WfbM für das Einhalten und die Unterstützung der vielen unterschiedlichsten Corona-Regeln in den letzten drei Jahren. H. Markus 01.03.2023
Lebenshilfe Höxter - Werkstätten und Kita gGmbH
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